15. Mai 2013 17:16
16. Mai 2013 01:12
Durch die direkte Zuweisung des Ausgleichs von RE1 und GS1 möchte ich doch erreichen, dass diese Posten
die E-Preisberechnung eben gerade NICHT beeinflussen.
16. Mai 2013 08:46
Kowa hat geschrieben:Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe das mal nachgebucht (mit einem Zugangsposten über 771 zum 30.10.11,danach alle Belege mit den falschen Einstandspreisen eingegeben).
In der Verkaufseinrichtung die Einstandspreisrückverfolgung eingeschaltet.
Bei der Gutschrift dabei über "Ausgeglichen von Artikelposten" die Rechnungsartikelposten ausgewählt.
Nach der Regulierung werden alle Posten auf 6,45 reguliert. Auch die der Gutschrift, das bewirkt eben die Einstandspreisrückverfolgung.Durch die direkte Zuweisung des Ausgleichs von RE1 und GS1 möchte ich doch erreichen, dass diese Posten
die E-Preisberechnung eben gerade NICHT beeinflussen.
"Durchschnitt" übersteuern kann man durch "Ausgleich mit Artikelposten" in der Belegzeile, das würde man aber bei der Rechnung anwenden (auf einen offenen postiven Artikelposten mit ausreichender Restmenge), nicht bei der VK-Gutschrift.
Hier steht noch einiges dazu.
16. Mai 2013 15:11
Kowa hat geschrieben:Hier steht noch einiges dazu.Kowa hat geschrieben:Das erledigt alles die Lagerregulierung über mehrere Ebenen ohne weiteres Zutun, aber nur wenn am Anfang nicht vergessen wurde, "Ausgeglichen von Artikelposten" zu versorgen. Wenn das versäumt wird, muss man später nachträglich kontrollieren und die Rücknahme mit Nullwert händisch neu bewerten. Das macht wesentlich mehr Arbeit als es gleich richtig zu machen.
17. Mai 2013 00:02
tjane hat geschrieben:Dann habe ich jetzt also nur die Möglichkeit, die Gutschrift neu zu bewerten?
Und dann den Haken in der Einrichtung zu setzen, damit das nicht noch einmal passieren kann? (Oder spricht etwas dagegen?)
Mir war bisher nicht klar, dass das solche Auswirkungen hat und man nicht "einfach" nachträglich den Artikelausgleich setzen kann