8. Juli 2013 08:41
8. Juli 2013 09:02
8. Juli 2013 09:29
8. Juli 2013 09:47
Ich würde diese Meinung des Steuerberaters bezüglich der Storno-Belege (a.k.a. Gutschriften) erst einmal als Einzelmeinung sehen.
8. Juli 2013 10:24
Im Schrifttum wird empfohlen, den Begriff der Gutschrift im Geschäftsverkehr in Zukunft nicht mehr für Vorgänge zu verwenden, die keine Abrechnung über eine bezogene Leistung darstellen (vgl. Beer, BB 2012 S. 2859). Unseres Erachtens besteht keine Gefahr einer Steuerschuld nach § 14c UStG, wenn das als Gutschrift bezeichnete Papier nach seinem Inhalt nicht die wesentlichen Merkmale einer Abrechnung des Leistungsempfängers über eine von ihm bezogenen Leistung enthält.
8. Juli 2013 10:41
winfy hat geschrieben:siehe Fach-Quelle:
8. Juli 2013 11:15
14. August 2013 11:06
14. August 2013 11:36
Anke S. hat geschrieben:Hallo Zusammen,
die Änderung basiert auf einem GESETZ. Nun darf also bereits ab dem 01.07.2013 eine VERKAUFS-Gutschrift nicht mehr GUTSCHRIFT heißen. Das mit der EK-Rechnung, die "Gutschrift" heißen muss gibt es schon immer - gilt für Branchen mit dem sogenannten Gutschriftsverfahren (der Empfänger erstellt eine Gutschrift für die erhaltene Leistung/Lieferung, anstatt dass der Leistende eine Ausgangsrechnung erstellt). [...]
Entwarnung für Gutschriften bei Rechnungskorrekturen:
■trotz der Aufnahme des Wortes "Gutschrift" in den Katalog der Rechnungspflichtangaben können, unseres Erachtens, Rechnungskorrekturen auch in Zukunft mit dem Wort Gutschrift bezeichnet werden.
■Bei der Verwendung des Wortes "Gutschrift" im Rahmen von Rechnungskorrekturen, ist es viel wichtiger, dass alle anderen Merkmale wie Rechnungsinhalte bzw. Gutschriftsinhalte den gesetzlichen Vorgaben nämlich der eindeutigen Identifizierbarkeit und Zuordnungsfähigkeit zum Ursprungsumsatz oder zum Ursprungsdokument entsprechen.
14. August 2013 11:39
14. August 2013 11:57
14. August 2013 12:08
14. August 2013 12:24
14. August 2013 12:51
14. August 2013 12:59
Anke S. hat geschrieben:... Gutschrift. Diese darf in Zukunft nicht mehr so heißen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG).
14. August 2013 13:19
Anke S. hat geschrieben:Das Finanzamt empfiehlt zum Beispiel "Rechnungskorrektur", weil es sich ja nicht um eine Gutschrift im Sinne des UStG handelt (Aha!). "Klar geht das so einfach, wenn man seine Rechnungen in Word schreibt, aber wenn man ein Programm hat das den Begriff programmtechnisch im Ausdruck vorgibt?" fragte ich.
Da konnte man mir momentan auch nicht weiterhelfen... Fortsetzung folgt
VG Anke
29. Oktober 2013 10:42
29. Oktober 2013 12:16
30. Oktober 2013 11:19
fiddi hat geschrieben:Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG."
30. Oktober 2013 14:09
Anke S. hat geschrieben:Also braucht man in NAV nun doch nicht mehr ändern, oder?!
31. Oktober 2013 10:47
Anke S. hat geschrieben:Also braucht man in NAV nun doch nicht mehr ändern, oder?!
fiddi hat geschrieben:Hallo,
Was sagt denn dein Finanzamt dazu? Und falls die was sagen, geben die dir das schriftlich?
Gruß, Fiddi
31. Oktober 2013 11:07
apab hat geschrieben:Wenn man es genau nimmt, sollten auch alle die Änderungen, die aufgrund dieser fraqwürdigen Geschichte durchgeführt wurden, wieder rückgängig gemacht werden.
fiddi hat geschrieben:Was sagt denn dein Finanzamt dazu? Und falls die was sagen, geben die dir das schriftlich?
4. November 2013 11:25
4. November 2013 11:33
ThomasFerstl hat geschrieben:Leider stand da kein Link dabei und eine Suche meinerseits hat (zumindest von Microsoft) nichts zu dem Thema ergeben.
Natalie hat geschrieben:[...] auf der PartnerSource bzw. CustomerSource zum Thema/Suchbegriff "Rechnungskorrekturnr" ein Objektupdate für die Reports im Verkauf und Service bereit. [...]
4. November 2013 13:49
Natalie hat geschrieben:Microsoft stellt mittlerweile auf der PartnerSource ... ein Objektupdate für die Reports im Verkauf und Service bereit.
Hallo Natalie,
Links werden nachgereicht, sobald ich Zeit habe ...